Bei Erstellung eines Neubaus auf dem Grundstück wird jedoch für eine gesetzeskonforme Erschliessung ein Anschluss an das Teil-Trennsystem erforderlich sein (Protokoll, S. 9). Der Anschluss an die öffentliche Kanalisationsleitung in Richtung der Y-Strasse wird im Gegensatz zur Anschlussmöglichkeit über den südlichen Teil der Parzelle nicht über Parzelle ggg erfolgen müssen, sondern wird direkt auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden möglich sein.