Es kommt vielmehr darauf an, ob die objektive Möglichkeit eines Anschlusses die neue Leitung besteht. Wenn das bestehende Gebäude eines Tages abgerissen wird und auf der Parzelle ein Neubau errichtet wird, wird ein Anschluss an die Kanalisation XY problemlos möglich sein (Protokoll S. 8). Die momentane Erschliessung des bestehenden Gebäudes ist noch durch die Besitzstandsgarantie geschützt (Erw. 6.7.). Bei Erstellung eines Neubaus auf dem Grundstück wird jedoch für eine gesetzeskonforme Erschliessung ein Anschluss an das Teil-Trennsystem erforderlich sein (Protokoll, S. 9).