Vorliegend wurde nur der nördliche Parzellenteil (insgesamt 856 m2) in den Perimeter einbezogen. Der nördliche Parzellenteil kann problemlos in die Kanalisation XY entwässert werden. Der südliche Teil der Parzelle wurde dagegen nicht mit Beiträgen belastet. Dabei spielt es keine Rolle, dass ein Anschluss an die Kanalisation XY aufgrund der heutigen Bebauung der Parzelle nicht sinnvoll wäre. Ebenso wenig kommt es darauf an, dass die Leitung in Richtung Süden noch immer intakt ist. Es kommt vielmehr darauf an, ob die objektive Möglichkeit eines Anschlusses die neue Leitung besteht.