7. Die aktualisierte Fassung der SIA-Norm 190 aus dem Jahr 2017 sieht in Ziffer 2.4.6. für Rohre im Baugebiet im Mischsystem sowie im modifizierten Mischsystem eine Mindestnennweite von 300 mm vor. Von dieser Vorgabe kann in begründeten Fällen in Absprache mit der kantonalen Fachstelle abgewichen werden. Bei der Beurteilung der Erschliessungssituation eines Gebiets hat sich die Gemeinde an den aktuellen Anforderungen an Abwasserleitungen zu orientieren. Die bisherige Schmutzwasserleitung ist somit für die Umsetzung des im GEP vorgesehenen Teil-Trennsystems zu wenig gross dimensioniert für das in den Perimeter einbezogene Gebiet XY. - 14 -