Die Schmutzwasserleitung wird zwischen der Kreuzung "XY" und "D" neu gebaut. Ausserdem wird die bestehende Sammalleitung der Parzellen iii und jjj neu erstellt. Die neue Schmutzwasserleitung soll mit einem Kaliber NW 300 erstellt werden (Technischer Bericht, S. 4). Die Sammelleitung im Bereich der Parzelle aaa soll mit einer Nennweite von 250 mm erstellt werden (Technischer Bericht, S. 4). 4.2. Gemäss § 17 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG UWR; SAR 781.200) vom 4. September 2007 ist der Generelle Entwässerungsplan (GEP) Grundlage für die Umsetzung der Abwasserentsorgung und -reinigung.