Vorliegend sei noch keine der im Perimeter liegenden Parzellen bzw. Parzellenflächen, namentlich auch nicht die Liegenschaft der Beschwerdeführenden, im Teil-Trennsystem an das kommunale Kanalisationsnetz angeschlossen. Mit dem Projekt werde erstmals die im GEP vorgesehene öffentliche Schmutz- und Meteorwasserleitung mit dem vorgeschriebenen Durchmesser von 300 mm für Sauberwasser und 250 mm für Schmutzwasser installiert. Der Sondervorteil der Beschwerdeführenden bestehe in der erstmals rechtskonform erstellten Abwassererschliessung.