Gegenstand ursprünglicher Beitragsplan XY (Kanalisation) -2- Das Gericht entnimmt den Akten: A.1. Die Einwohnergemeinde Q. will die Kanalisation "XY" ausbauen. In den Abschnitten KS I bis KS A, KS J bis KS I und KS K bis I soll eine neue Schmutzwasserleitung erstellt werden. Gestützt auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP), genehmigt am 24. November 2008, ist das Gebiet XY im Teil-Trennsystem zu entwässern. Der Beitragsplan lag vom 24. Juli 2020 bis 24. August 2020 öffentlich auf.