Damit ist das Argument des Beschwerdeführers, wonach der Neubau der Schmutzwasserleitung nur aufgrund der Umnutzung der bestehenden Leitung notwendig geworden sei, hinfällig. Der Neubau der Schmutzwasserleitung wäre auch unabhängig von der Umnutzung der bestehenden Schmutzwasserleitung in eine Meteorwasserleitung notwendig geworden, um die aktuellen Anforderungen an eine Abwasserleitung zu erfüllen.