Wenn anstelle der Umnutzung zusätzlich eine neue Meteorwasserleitung hätte erstellt werden müssen, wären die Kosten dafür den Grundeigentümern zusätzlich zu den Kosten für den Neubau der Schmutzwasserleitung auferlegt worden. Die Kosten für den untersten Abschnitt der Meteorwasserleitung vor der Einleitung in den XU von Fr. 22'304.89 seien der Sanierung der Bachleitung zugeordnet und dementsprechend nicht auf die Grundeigentümer verlegt worden.