werden. Bei der Beurteilung der Erschliessungssituation eines Gebiets hat sich die Gemeinde an den aktuellen Anforderungen an Abwasserleitungen zu orientieren. Die bisherige Schmutzwasserleitung ist somit für die Umsetzung des im GEP vorgesehenen Teil-Trennsystems zu wenig gross dimensioniert für das in den Perimeter einbezogene Gebiet XY. Die Umnutzung der bisherigen Schmutzwasserleitung in eine Meteorwasserleitung begründete die Beschwerdegegnerin damit, dass dadurch auf den Neubau einer Meteorwasserleitung verzichtet werden könne, wobei gleichzeitig die Vorgaben des GEP umgesetzt werden könnten.