11.2. Die Beschwerdegegnerin lässt dazu ausführen, gemäss dem GEP der Gemeinde Q. sei das Gebiet "XY" und dessen umliegende Liegenschaften im Teil-Trennsystem zu entwässern. Dieses sei gleichbedeutend mit einem modifizierten Mischsystem. Die SIA-Norm 190 (Ziff. 2.4.6) lege die minimalen Nennweiten der Rohre im Baugebiet im modifizierten Mischsystem auf DN 300 fest. Die bestehende Leitung könne nicht einfach belassen oder allenfalls mit geringem Aufwand saniert werden, da sie aus Normalbetonrohren bestehe, welche systembedingt an den Rohrverbindungen undicht - 23 -