Die bestehende Leitung sei zu nur etwa 35 % ausgelastet gewesen. Gemäss GEP sei für die bestehende Schmutzwasserkanalisation zwischen Haltung 144 und 148 keine Querschnittvergrösserung vorgesehen. Der Neubau der Schmutzwasserkanalisation mit Vergrösserung des Querschnitts von 250 mm auf 300 mm sei nur im Hinblick auf den Beitragsplan und die Kostenverlegung auf die Grundeigentümer erfolgt. Die minimale Nennweite der Rohre im Trennsystem betrage im Baugebiet DN 250. In begründeten Fällen seien in Absprache mit der kantonalen Fachstelle sogar noch kleinere Durchmesser möglich. Das Trennsystem sei dabei nicht berücksichtigt worden.