10. 10.1. Vorab werden die wichtigsten Grundsätze des Erschliessungsbeitragsrechts dargelegt (Erw. 10.2. ff.). Anschliessend wird anhand der aufgeführten Kriterien zu prüfen sein, ob der verfügte Beitrag an die Kanalisationserschliessung nicht nur in genereller, sondern auch in individueller Optik gerechtfertigt ist.