8.2. Gemäss § 17 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG UWR; SAR 781.200) vom 4. September 2007 ist der Generelle Entwässerungsplan (GEP) Grundlage für die Umsetzung der Abwasserentsorgung und -reinigung. Erst mit dem Ausbau entspricht das Kanalisationssystem im Gebiet XY den Vorgaben des aktuellen GEP und ist damit abwassertechnisch gesetzeskonform erschlossen.