Zweck der Reduktionsregelung, dass auch für zeitlich weit zurückliegende Anschlussgebührenerhebungen eine Reduktion gewährt wird. Die Gewährung einer Reduktion würde so zum Regelfall. In diesem Fall wäre wohl schlicht der Tarif zu hoch angesetzt und dieser wäre dauerhaft zu senken. Es bräuchte dann gar keine Reduktionsregelung mehr. Eine Reduktion vom Normaltarif macht nur als Ausnahmebestimmung Sinn.