Um das Grundstück des Beschwerdeführers nicht zu stark zu belasten, sei vom Erschliessungsbetrag von Fr. 14'257.00 eine Reduktion von Fr. 468.04 vorgenommen worden. Dieser Betrag entspreche 30 % der verfügten Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 1'088.60 (zzgl. MWST von 7.6 %) mit Baubewilligung 2007 sowie von Fr. 360.00 (zzgl. MWST von 8 %) mit Baubewilligung 2014.