6.4. Anlässlich der Verhandlung vom 23. November 2022 wurde das Protokoll der Startsitzung für den Totalausbau XY vom 23. Juli 2020 zu den Akten gegeben. Aus diesem geht klar hervor, dass am 24. August 2020 mit dem Bau begonnen wurde (erwähntes Protokoll, S. 2). Die Auflage des Beitragsplans hat demnach vor Baubeginn und somit rechtzeitig stattgefunden. 6.5. Die Auflage des Beitragsplans vor der Bauausführung dient vor allem der kommunalen Budgetwahrung. Sofern der Gemeinde nach Abschluss des - 15 -