5.3.2. Mit Schreiben vom 4. Juni 2021 wurden alle Einsprecher vom Gemeinderat vorab über den geplanten Einspracheentscheid informiert. Dieses Schreiben war von Gemeindeammann C. mitunterzeichnet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt musste dem Beschwerdeführer die Mitwirkung des Gemeindeammanns am Einspracheverfahren bewusst sein und er hätte ein Ausstandsbegehren stellen können. Indem er sich stillschweigend auf das Verfahren eingelassen hat und den Ausstandsgrund erstmals seiner Beschwerdeschrift geltend gemacht hat, hat er den Anspruch auf Geltendmachung des Ausstandsgrunds verwirkt. - 14 -