2. 2.1. Der Beschwerdeführer verlangt zunächst die Aufhebung seiner Kostenbeteiligung am Beitragsplan. Für den Fall, dass die Beitragspflicht bejaht wird, beantragt er die Erhöhung des Gemeindeanteils auf mindestens 60 %. Alternativ verlangt er die Reduktion der im Beitragsplan verlegten Bausumme von Fr. 267'031.15 auf Fr. 22'304.89. Weiter beantragt er die Prüfung der Reduktion des Beitrags aufgrund von in der Vergangenheit geleisteten Anschlussgebühren.