F.2. Mit Schreiben vom 30. Januar 2022 nahm der Beschwerdeführer zu den Neuerungen der Duplik Stellung und hielt an den gestellten Anträgen fest. F.3. Am 2. Februar 2022 brachte das SKE die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin zur Kenntnis. Ihr wurde freigestellt, bis 25. Februar 2022 dazu letzte Bemerkungen anzubringen. -4- F.4. Die Beschwerdegegnerin verzichtete auf letzte Bemerkungen. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen.