A.2. Die Erstellungskosten für den Abschnitt KS I bis KS A sollen sich gemäss Kostenschätzung vom Mai 2020 auf Fr. 267'031.15 belaufen. Die Kosten sollen zu 30 % von der Gemeinde und zu 70 % von den anstossenden Grundeigentümern getragen werden (Grundsätze der Kostenverlegung, S. 4). Der Kostenanteil für die Gemeinde beläuft sich auf Fr. 80'109.35, jener für die anstossenden Grundeigentümer auf Fr. 186'921.81.