Unter Anrechnung des Kostenvorschusses Fr. 1'000.00 sind dem Beschwerdeführer Fr. 360.00 zurückzuerstatten. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. Zustellung - Vertreter des Beschwerdeführers (2) - 15 - - Beschwerdegegnerin Mitteilung - mitwirkende Fachrichterin - mitwirkender Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde