6. Als Fazit ist festzuhalten, dass auf dem zu Reinigungszwecken aufbereiteten Wasserbezugsanteil nach Installation einer Wasseruhr der Wasserversorgung Rechnung künftig keine Abwasserbenutzungs- und Erneuerungsgebühren mehr erhoben werden dürfen, solange ausgeschlossen ist, dass das Wasser in das Q. Entwässerungssystem gelangt. Die Beschwerde wird demnach teilweise gutgeheissen. - 14 -