Der Gemeinderat hat das Schreiben denn auch als Gesuch um Erlass der Abwasser- und Erneuerungsgebühr verstanden und dieses abgelehnt (Schreiben vom 11. Mai 2020 [an der Verhandlung vom 26. Mai 2021 eingereicht]). Die Beschwerde ans SKE nimmt weder in den Begehren noch in der Begründung auf die im Beschwerdezeitpunkt bereits vorhandenen Rechnungen der D. AG Bezug.