Der Beschwerdeführer hat die Rechnung 2019 bei der D. AG beanstandet (gemäss Widerspruchsklausel auf der Rechnung) und wurde von dieser an den Gemeinderat verwiesen (vgl. undatiertes Schreiben des Beschwerdeführers an den Gemeinderat [an der Verhandlung vom 26. Mai 2021 eingereicht]). Darin wird pauschal um die Anpassung der Abwasserrechnungen ersucht, ohne dass konkret auf die Rechnung vom 24. Januar 2020 Bezug genommen worden wäre. Der Gemeinderat hat das Schreiben denn auch als Gesuch um Erlass der Abwasser- und Erneuerungsgebühr verstanden und dieses abgelehnt (Schreiben vom 11. Mai 2020 [an der Verhandlung vom 26. Mai 2021 eingereicht]).