5.1. Derzeit wird der Wasserverbrauch in der Liegenschaft A. nach den eigenen Angaben mit drei Uhren gemessen: der Gesamtverbrauch (Privat und Betrieb) mit einer Uhr der Wasserversorgung Q., der in die Entmineralisierungsanlage laufende Wasseranteil mit einer Uhr des Herstellers der Anlage und schliesslich der aufbereitete, in Containern gelagerte Anteil mit einer Uhr, die der Beschwerdeführer von der Gemeinde S. erworben habe, - 12 -