4.4.3. Der Beschwerdeführer verwendet das entmineralisierte Wasser zu gewerblichen Zwecken. Nach seinen Ausführungen entsteht dabei kein eigentliches Schmutzwasser, das zwingend in die Kanalisation eingeleitet werden müsste. Die Reinigung mit dem vorbehandelten Wasser sei eher ein "Abstauben" als ein Waschen der Fassaden bzw. Fahrzeuge (Protokoll S. 3). Wie es sich damit verhält, kann auf sich beruhen. Das gebrauchte Reinigungswasser gelangt (mangels Kundschaft in Q.) nicht in die kommunale Kanalisation, was auch seitens der Gemeinde nicht ernstlich bezweifelt wird.