Der Gemeinderat hat an der Verhandlung vom 26. Mai 2021 Praxisbeispiele zu § 38 Abs. 3 RFWA eingereicht. Reduktionen von 25 % auf künftige Wasserbezüge wurden gewährt für das Bewässern von Reithöfen und von Sandtennisplätzen (zuerst wurde 20 % unter der Bedingung, dass eine Wasseruhr eingebaut werde, genehmigt, dann 25 % ohne Bedingung). Den Betreibern der Kunsteisbahn werden jährlich auf 1'000 m3 Wasser die Abwasserbenutzungsgebühren erlassen, weil der durch die Eisreinigung entstehende Schnee jeweils auf den umliegenden Feldern entsorgt wird.