Für die Feststellung der Art und der Menge des verschmutzten Wassers braucht kein unverhältnismässiger Aufwand betrieben zu werden. Es wäre z.B. übertrieben, in jedem Haushalt den Kalt- und Warmwasserbezug separat zu messen (BGE 2C_417/2007 vom 11. Januar 2008, Erw. -8-