4. 4.1. Der Beschwerdeführer führt im Auftrag Dritter Reinigungen von Glasfassaden, Fahrzeugen etc. mit entmineralisiertem Wasser, ohne Zusatz von Reinigungsmitteln, durch. Das Brauchwasser wird in Q. bezogen, auf einer privaten Anlage aufbereitet und dann in Containern bis zum Gebrauch gelagert. -6-