2. Die Kosten für das Verfahren, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'200.00 sowie der Kanzleigebühr von Fr. 180.00 und den Auslagen von Fr. 90.00 gesamthaft Fr. 3'470.00, werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss wird den Beschwerdeführern zurückerstattet. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführern einen Parteikostenersatz von Fr. 3'200.00 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Zustellung - Beschwerdeführer (2) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichterin - Mitwirkender Fachrichter - Gerichtskasse (intern) - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau