Seitdem werden Kanalisationsanschlussgebühren in Abhängigkeit der Gebäudegrundfläche, der Gesamtgeschossfläche und der entwässerten Hartflächen der angeschlossenen Baute und Wasseranschlussgebühren in Abhängigkeit der Gesamtgeschossfläche bemessen (vorne Erw. 2.4.). Als liegenschaftsbezogene Kriterien sind die Gebäudegrundfläche und die Gesamtgeschossfläche zur Bemessung der Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser durchaus geeignet.