Die in der Vergangenheit erhobenen Anschlussgebühren von Fr. 1'236.00 wurden auf Grundlage des Brandversicherungswerts des angeschlossenen Gebäudes berechnet. Dies wurde in der Gemeinde R. bis zum 31. Dezember 2017 so gehandhabt. Am 1. Januar 2018 trat das neue RFE in Kraft. Seitdem werden Kanalisationsanschlussgebühren in Abhängigkeit der Gebäudegrundfläche, der Gesamtgeschossfläche und der entwässerten Hartflächen der angeschlossenen Baute und Wasseranschlussgebühren in Abhängigkeit der Gesamtgeschossfläche bemessen (vorne Erw.