Die frühere Gesamtgeschossfläche habe 475.41 m2 betragen. Durch den Umbau werde die Gesamtgeschossfläche auf 427.23 m2 reduziert. 3.2. Die Beschwerdegegnerin führt dazu aus, aufgrund des Alters des Gebäudes sei davon ausgegangen worden, dass in der Vergangenheit noch keine Anschlussgebühren erhoben worden seien. Aus der von den Beschwerdeführern eingereichten Rechnung aus dem Jahr 1977 gehe jedoch hervor, dass Anschlussgebühren in Höhe von Fr. 1'236.00 ausgehend von einem Gebäudeversicherungswert von Fr. 61'800.00 geleistet wurden. Diese seien den Beschwerdeführern anzurechnen. -6-