I. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2020 liess der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer aufforderungsgemäss dem Gericht die noch fehlende Vertretungsvollmacht der Beschwerdeführerin zukommen und reichte Unterlagen bezüglich der Flächenberechnung vor und nach dem Umbau ein. J. Die Beschwerdeführer liessen aufgrund von Bedenken wegen des Corona- Virus am 14. Januar 2021 per Fax um Dispensation von der Verhandlungsteilnahme ersuchen. Diesem Gesuch wurde gleichentags stattgegeben.