B. Am 28. Februar 2020 liessen A. und B. beim Gemeinderat R. Einsprache erheben mit dem Antrag, es sei gänzlich auf die Erhebung von Anschlussgebühren zu verzichten. C. Der Gemeinderat R. verfügte mit Beschluss von 20. April 2020 Wasseranschlussgebühren von neu Fr. 12'032.00 und Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 29'356.84. Zudem wurden in der Vergangenheit bezahlte Anschlussgebühren von Fr. 1'236.00 angerechnet, woraus sich neu verfügte Anschlussgebühren in Höhe von Fr. 40'152.85 (exklusive Mehrwertsteuer) ergaben. Darüber hinaus wurde die Einsprache abgewiesen.