Das Gericht entnimmt den Akten: A. A. und B. sind Gesamteigentümer (einfache Gesellschaft) der Parzelle F im Dorfteil R. der Gemeinde R.. Am 30. August 2019 stellten sie beim Gemeinderat R. ein Baugesuch für den Umbau des substanzgeschützten Bauernhauses. Mit Beschluss vom 27. Januar 2020 erteilte dieser mit Auflagen die Baubewilligung für das Bauprojekt. In Ziff. 18 der Baubewilligung wurden Anschlussgebühren (exklusive Mehrwertsteuer) gemäss separatem Beiblatt "Berechnung Anschlussgebühren" verfügt. Aus dem Beiblatt geht hervor, dass Wasseranschlussgebühren in Höhe von Fr. 12'463.21 und Kanalisationsanschlussgebühren in Höhe von Fr. 29'968.88 verfügt wurden.