5.3.8. Die Gemeinde hat schliesslich anlässlich der Verhandlung vom 24. Juni 2020 aufforderungsgemäss eine Liste mit einschlägigen Baugesuchen aus dem Zeitraum vom 19. September 2017 bis zum 26. Mai 2020 eingereicht. Der Bauverwalter D. bestätigte, dass die vorbestandene Gebäudegrundfläche bei der Festlegung von Abwasseranschlussgebühren in konstanter Praxis seit Inkrafttreten des RFE vom 24. November 2016 lückenlos nicht angerechnet und vorliegend erstmals rechtsmittelmässig angefochten wurde (Protokoll S. 6/7).