Danach kann festgestellt werden, dass das Teiltrennsystem im Ausbau begriffen ist und ein vollständiges Trennsystem erst längerfristig etabliert werden wird. Die flächendeckende Einführung eines Trennsystems, welche allenfalls eine unterschiedliche Behandlung von Schmutz- und Sauberwasserentwässerung hätte rechtfertigen können, ist auf den Zeitpunkt der Rechtsänderung und bis heute nicht erfolgt.