5.3.7. Der Gemeinde war die Beweisauflage gemacht worden, aufzuzeigen, wie weit das Trennsystem in Q. realisiert ist und insbesondere wie sich die Lage diesbezüglich im Einzugsbereich des C darstellt. Die Gemeinde verwies dazu anlässlich der Verhandlung vom 24. Juni 2020 ebenfalls auf das Schreiben der C. vom 15. Juni 2020. Die C. führt dazu aus, das Entwässerungskonzept GEP 1. Generation aus dem Jahr 2001 sehe für den grössten Teil des Gemeindegebiets die Entwässerungsart Teiltrennsystem "Versickerung des Regenwassers" vor. Im Gemeindegebiet östlich des Dorfbachs seien Sauberwasserleitungen zur Einleitung des Dachwassers in den Vorfluter projektiert.