Der Gesetzgeber habe bewusst keine derartige Regelung in das RFE aufgenommen, da in der Vergangenheit aufgrund einer anderen Berechnungsweise die Gebäude- und Hartflächen bei der Berechnung von Abwasseranschlussgebühren nicht berücksichtigt worden seien. Eine Anrechnung der Gebäudegrundfläche des bestehenden Gebäudes an die Gebäudegrundfläche der zu erstellenden Gebäude könne somit nicht erfolgen. 4. Der Gebührenansatz in Höhe von Fr. 45.00 pro m2 sowie die Reduktion bei Versickerung um 50% nach § 17 Abs. 8 RFE werden von der Beschwerdeführerin vorliegend nicht bestritten (vgl. auch Protokoll, S. 9). -7-