G.2. -4- Mit Schreiben vom 22. April 2020 teilte das SKE den Parteien mit, dass auf eine vorsorgliche Beweissicherung verzichtet werde, da die Gebäudegrundfläche des bestehenden Einfamilienhauses vorliegend von keiner Seite bestritten wurde. Es wurde zudem festgestellt, dass das bestehende Gebäude nach den Angaben der Beschwerdeführerin im Mischsystem entwässert wurde. H. Das Gericht führte am 24. Juni 2020 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Anschliessend wurde der Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: