Zudem beantragte sie, der Netzkostenbeitrag gemäss Ziff. 50 Pos. 4 der Verfügung sei nur für zwei Einfamilienhäuser im Betrag von Fr. 8'640.00 in Rechnung zu stellen und demgemäss sei die Zahlungspflicht um weitere Fr. 4'320.00 zu reduzieren. B.2. -3- Der Gemeinderat Q. wies die Einsprache mit Beschluss vom 19. November 2019 vollumfänglich ab.