A.2. In Ziff. 49 der Baubewilligung wurden Abwasseranschlussgebühren für die Entwässerung der Gebäudegrundflächen (Dachwasser) in Höhe von Fr. 17'647.65 (reduziert um die Hälfte auf Fr. 8'823.85 aufgrund Versickerung) festgelegt. Bei der Berechnung der Abwasseranschlussgebühren wurde von einer Gebäudegrundfläche in Höhe von 392.17 m2 ausgegangen. Es wurde verfügt, dass die Gebäudegrundfläche des bestehenden Einfamilienhauses, welches abgebrochen werden soll, bei der Berechnung der Abwasseranschlussgebühren nicht in Abzug gebracht werden kann, da ursprünglich für dieses keine Gebühren in Bezug auf die Gebäudegrundfläche geleistet worden seien.