A.1. Die A. ist Eigentümerin der Liegenschaft Parzelle B am C in Q.. Am 11. April 2019 stellte sie beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch für den Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen und den Rückbau des bestehenden Einfamilienhauses (Gebäude Nr. E). Mit Beschluss vom 17. September 2019 erteilte der Gemeinderat Q. die Baubewilligung für das Bauprojekt unter gewissen Auflagen und Bedingungen. Laut den Gesuchsunterlagen sollte die Entwässerung des Dachwassers sowie der Garagen und Sitzplätze über einen separaten Sickerschacht mit Vorreinigung erfolgen.