Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 12'000.00 wird der Beschwerdeführerin angerechnet. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Beschwerdeführerin (2) - Beschwerdegegnerin (2) - 18 - Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde