6.3.2.1. – 3.) untersucht, ob ein abgabeauslösender Umbau gegeben ist. Dieses seit bald 20 Jahren praktizierte Vorgehen beruht auf sachlichen, nachvollziehbaren Überlegungen, was durch den Umstand bekräftigt wird, dass es sich beim vorliegenden Verfahren um den ersten einschlägigen Fall handelt.