Zudem würden Kosten für Brandschutzmassnahmen auch bei der Erstellung eines Neubaus anfallen (Protokoll, S. 13). Entscheidend ist nicht die Zusammensetzung der Baukosten, sondern vielmehr, dass die Sanierung den Weiterbestand der Baute ermöglicht und damit auch die weitere Inanspruchnahme der Entwässerungsanlagen.