Das belegt beispielsweise der Fensterwechsel von 2017, der auch Fr. 6'000'000.00 gekostet habe und dennoch von der Stadt als untergeordnete bauliche Massnahme eingestuft wurde. Wenn die Bausumme aber auf das Belastungskriterium, also m2, herabgebrochen (Fr. 13'500'000 : 7'885 m2 = Fr. 1'712.12/m2) und dann in Relation zu einer entsprechenden Kennziffer (Baukostenindex, Wiederherstellungswert nach Gebäudeversicherung, eigenes geschätzte Neubaukosten, Quadratmeterpreise von Liegenschaften, etc.) gesetzt wird, scheint der Aussagegehalt durchaus erheblich, zumal wenn der Aufwand für die baulichen Anpassungen mehr als einen Drittel der genannten Vergleichsgrös-