Für die Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes ist der Einbau von Brandschutzwänden und -türen vorgesehen. Im Aufenthaltsbereich sollen Teeküchen, im Bürobereich Garderoben und im Eingangsbereich Rampen und Treppen eingebaut werden. Sämtliche Elektroinstallationen sowie die Lüftungsanlagen sollen neu erstellt werden. Sämtliche Oberflächen sollen erneuert werden. Die Sanitäreinrichtungen bleiben bestehen. Weiter umfasst das Bauprojekt die Erstellung einer technischen Anlage auf dem Dach. Diese spielt jedoch für die an der Bruttogeschossfläche ausgerichteten Berechnung der vorliegend umstrittenen Investitionsgebühr keine Rolle.